Anhalter Bahn
Bei der anhängigen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht haben der
Anwalt der klagenden Bürger sowie der Beauftragte des beklagten
Eisenbahn-Bundesamtes und der Anwalt der beigeladenen DB AG als Auftakt
erste Schriftsätze ausgetauscht.
Zur Aufklärung des Sachverhalts als Basis für die
Gerichtsverhandlung hat der Anwalt der Anwohner zu den wesentlichen
Sachpunkten: Widmung – früherer Ausbauzustand – Bauplanungen
des Berliner Senats – planerische Behandlung der Grenzanlagen und
Gesundheitsschäden durch Lärmeinfluss Beweisanträge mit der
Aufforderung, u.a. interne Akten der DB AG und der Behörden
vorzulegen, gestellt.
Diese Sachaufklärung ist erforderlich, da die von der Bahn im
Planfeststellungsverfahren aufgestellten Behauptungen durch die von den
Anwohnern vorgelegten Beweise widerlegbar sind. Wie zu vermuten, haben sowohl die DB AG als auch das Eisenbahn-Bundesamt
den Einblick in die internen Akten in ihrer ersten Stellungnahme
abgelehnt. Das Gericht wird dies nun zu entscheiden haben.
Unabhängig von diesem Prozess beabsichtigt die Bahn, im kommenden Jahr
mit den Streckenbauarbeiten zu beginnen.
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